Mietvertrag und Nutzungsbestimmungen

 

Präambel

Event-Room betreibt in der Monschauer Straße 9 einen Veranstaltungsraum. Der Kunde beabsichtigt diese

Räumlichkeiten für eine eigene Veranstaltung zu buchen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien

folgendes:

 

1. Art der Veranstaltung

Der Kunde beabsichtigt, eine Veranstaltung mit maximal 60 Teilnehmern durchzuführen.

Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben die Besucherzahl in den

Räumlichkeiten auf maximal 60 Personen begrenzt ist.

 

2. Mietgegenstände

Vermietet werden an den Kunden neben den Räumlichkeiten die aus der Anlage 1 ersichtlichen

zusätzlichen Gegenstände. Zu den Räumlichkeiten gehören folgende Einrichtungen und Anlagen:

– Biertheke mit Zapfanlage

– Musikanlage mit Lautsprechern

– Traverse mit Effektbeleuchtung

Die Anmietung beinhaltet zudem drei besonders gekennzeichnete Außenstellplätze für PKW. 
Im Übrigen erfolgt das Parken vor den Räumlichkeiten auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden und seiner Veranstaltungsteilnehmer.

Die in Anlage 1 aufgelisteten Gegenstände sind als Zusatzleistung des Vermieters und nicht als Mietgegenstände zu betrachten. Deren Präsenz oder Funktion sind für den Tag der Veranstaltung nicht garantiert.

 

3. Mietzeitraum

Die Veranstaltungsräumlichkeiten nebst dem dazugebuchten Inventar (Anlage 1) werden am o.g. Datum angemietet.

Der Zugang zum Event-Room wird dem Mieter mit Erhalt eines Zugangscodes am o.g. Datum um 11:00 Uhr bis 6 Uhr morgens (Folgetag) gewährt.

Jede weitere Nutzung zum Auf- und Abbau ist dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Hierbei behält sich der Vermieter vor, je nach Länge der beanspruchten Zeit, eine Nutzungspauschale zu erheben.

 

4. Verbindliche Reservierung

Eine für den Terminwunsch des Kunden erfolgte Reservierung ist erst verbindlich mit der digitalen Unterzeichnung des Vertrages, sowie dem vollständigen Zahlungseingang der in Ziffer 5 bezeichneten Raummiete.

 

5. Kosten

Für die Überlassung der Räumlichkeiten nebst Inventar (Anlage 1) zahlt der Kunde an Event-Room die Gesamtsumme der Kostenaufstellung (Anlage 2).

Der vorgenannten Betrag ist spätestens drei Tage nach Erhalt des Vertrages oder einer separat zugesendeten Zahlungsaufforderung mit den unten aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten zu begleichen.

5.1) Barzahlung

Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

5.2) PayPal

PayPal-Adresse: Info@event-room.com

5.3) Überweisung

Kontoverbindung:

Kevin Kreuder

Deutsche Bank

IBAN: DE20 3007 0024 0116 4383 00

Bei den unter Punkt 5.2) und 5.3) aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten ist das Buchungsdatum sowie der Name des Kunden stets anzugeben.

Hierbei ist die Rechnungsnummer, sowie das Buchungsdatum stets anzugeben.

 

6. Stornierung

Der Kunde kann bis zu vierzehn Tage vor dem Beginn der Mietzeit gemäß Ziffer 3 kostenfrei schriftlich oder in Textform gegenüber Event-Room stornieren, wobei der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei Event-Room für die Berechnung der Frist maßgeblich ist.

Erfolgt die Stornierung zehn Tage vor dem Beginn der Mietzeit, erhält der Kunde 80 % seiner Zahlung (Ziffer 5) zurück.

Bei einer Stornierung fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung erhält der Kunde 20 % seiner Zahlung (Ziffer5) zurück.

Hiernach ist eine Stornierung nicht möglich; Event-Room hat Anspruch auf den vereinbarten Betrag (Ziffer 5).

 

7. Kaution

Zur Absicherung der Ansprüche der Event-Room hat der Kunde eine Kaution in Höhe von € 500,- auf das unter Ziffer 5.3) angegebene Konto zu zahlen. Der Zahlungseingang der Kaution muss spätestens am Tag

der Veranstaltung erfolgen. Ein Vorzeigen der Überweisungsbestätigung genügt hierbei nicht.

Sollte am Tag der Veranstaltung ein Zahlungseingang der Kaution nicht vorliegen, behält sich der Vermieter das Recht vor, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Der Vermieter behält sich vor, einen für die Instandsetzung geschätzten Teil der Kaution bei fahrlässigen und mutwilligen Beschädigungen und Verschmutzungen an den Räumlichkeiten, sowie dem Außenbereich und am Inventar einzubehalten.

8. Übergabe

Im Rahmen der Übergabe der Mieträumlichkeiten nebst dazugebuchtem Inventar an den Kunden werden

die Parteien die Räumlichkeit an Veranstaltungstag begehen. Mängel an den Räumlichkeiten und/oder dem Inventar hat der Kunde spätestens am Tag der Veranstaltung mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Verborgene

Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter schriftlich oder in Textform anzuzeigen.

9. Rückgabe der Räumlichkeiten/des Inventars

Nach Ablauf des Mietzeitraums (Ziffer 2) hat der Kunde den Veranstaltungsraum nebst Inventar unverzüglich besenrein an Event-Room zurückgeben. Die besenreine Reinigung kann durch eine gesonderte Buchung einer Zusatzleistung entfallen.

 

Luftschlangen, Konfetti und Luftballons sind durch den Kunden eigenständig zu entfernen und zu entsorgen.

Der Vermieter behält sich vor, einen Pauschalbetrag in Höhe von €150,00

zu berechnen, sollten die Pflichten des Mieters mangelhaft oder nur teils durchgeführt werden. Eine Nachträgliche Inanspruchnahme der Zusatzleistung “Grundreinigung” ist nach Beginn der Veranstaltung nicht mehr möglich.

Sonstige Abfälle (Speisen, Verpackungen etc.) sind in Müllsäcke zu platzieren.

Hinweis: Trotz der Reinigung vermieterseits, ist der Raum besenrein zu hinterlassen! Ein Besen befindet

sich im Veranstaltungsraum im Bereich der Eingangstür.

 

 

10. Verkehrssicherungspflicht

 

10.1)

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zutritt zu den Räumlichkeiten sowie die Räumlichkeiten selbst durch die Teilnehmer/Besucher des Kunden ohne Gefährdung für die Gesundheit und/oder die

körperliche Unversehrtheit der Teilnehmer/Besucher gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde die

Zugangstreppe in einem rutschfreien Zustand zu halten, gegebenenfalls durch die Ergreifung

witterungsbedingter Maßnahmen (Streumittel im Winter). 

10.2)

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Außentür bei jeglicher Veranstaltung geschlossen ist.

Hiervon ausgenommen sind das Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten.

11. Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben

Der Kunde hat während der gesamten Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass sowohl er als auch seine Teilnehmer/Besucher die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt insbesondere für Vorgaben für Lärmschutz  sowie das

Jugendschutzgesetz.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lautstärke der Veranstaltung eine Störung von Anwohnern und sonstigen Dritten ausschließt. Eventuelle Einsätze durch Ordnungsbehörden, die durch Lärm oder sonstige Mietereinflüsse entstehen, sind vom Mieter zu verantworten.

Für eventuelle Auflösungen von Veranstaltungen durch Ordnungsbehörden haftet der Mieter eigenständig.

 

12. Kontaktaufnahme zum Vermieter

Treten im Rahmen einer Veranstaltung akute Defekte oder sonstige mit der Miete relevante

Eventualitäten ein, so ist eine telefonische Kontaktaufnahme auch außerhalb der Tageszeiten gestattet.

Sonstige Kontaktaufnahmen sind mittels SMS oder WhatsApp-Nachrichten zu tätigen.

13. Beschilderungen

Ausgeschilderten Verboten im Innen- und Außenbereich des Veranstaltungsraumes ist Folge zu leisten.

14. Verlassen der Räumlichkeiten

 

Der Kunde wird nach Beendigung der Veranstaltung und vor Verlassen der Räumlichkeiten folgende

Pflichtmaßnahmen durchführen:

14.1) Schließen von Fenstern inkl. Rollladen

14.2) Betätigen des “Auf-Wiedersehen-Schalters”  zum Ausschalten elektronischer Geräte.

 

(Hinweis: Der “Auf-Wiedersehen-Schalter” befindet sich an der Wand hinter dem Thekenbereich, unmittelbar über den Lichtschalter. Die mit eine Pfeil gekennzeichnete Taste des “Auf-Wiedersehen-Schalters” ist für mindestens drei Sekunden zu betätigen. Sobald sich etwaige Geräte automatisch ausschalten, ist von einer korrekten Anwendung auszugehen.)

Achtung! Nach Betätigung des “Auf-Wiedersehen-Schalters” sind die Räumlichkeiten innerhalb von 120

Sekunden zu verlassen. Nach Ablauf der Zeit ist die Außentür zu schließen, da die Alarmanlage ansonsten auslöst.

14.3) Ausschalten der Deckenbeleuchtung im Veranstaltungsraum (Schalter an der Tür), Ausschalten der Deckenbeleuchtung im Flur (Schalter an der Ausgangstür)

14.4) Schließen der Außentür

 

Achtung! Ein Anschließendes Betreten ist nach Ablauf der Zeit ohne vorherige Rücksprache mit

dem Vermieter nicht mehr gestattet! 

 

15. Videoüberwachungsanlagen

Der Vermieter behält sich vor, den Eingangsbereich und Außenbereich des Mietobjekts mittels Kamera zu überwachen.

15.1) Zweck des Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen

– Eindämmung von Vandalismusschäden

– Abschreckung von gewaltbereiten Personen

– Verbesserte Strafverfolgung strafrechtlich relevanter Delikte

– Sicherung von betrieblichen Bereichen gegen unbefugten Zutritt

15.2) Speicherdauer

Die Speicherfrist für die Kameras beträgt generell 48 Stunden und maximal 72 Stunden.

Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die strafrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der Verjährungsvorschriften.

15.3) Recht auf Berichtigung

Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.

15.4) Recht auf Löschung

Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.

15.5) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der

Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

15.6) Recht auf Widerspruch:

Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

 

16. Haftung der Eventroom

16.1)
Die Eventroom haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und/oder bei der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfülllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

16.2)
Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

16.3)
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern die Eventroom zwingend haftet, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Anlage 1 (Inventar):

 

– Beamer inkl. Leinwand

Der Kunde kann in Rahmen seines Aufenthaltes im Event-Room einen vor Ort montierten Beamer nebst

Leinwand nutzen. Hierfür wird eine einmalige Nutzungspauschale in Höhe von 35,00 Euro inkl. MwSt.

erhoben. Die Nutzung des Beamers ist dem Vermieter mindestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn

mitzuteilen.

– DJ-Tisch inkl. PC mit Monitor, Maus, Tastatur

Es ist dem Mieter gestattet, den DJ Tisch inkl. der dort vorhandenen Gerätschaften zu nutzen. Auf dem DJ Tisch und in unmittelbarer Umgebung besteht ein generelles Getränke- und Speiseverbot. Der PC ist ausschließlich zur Steuerung der Musik zu nutzen.

– Lautstärkenbegrenzer

Der Vermieter behält sich vor die Lautstärke mittels Limitereinrichtungen zu begrenzen. Diese befinden sich in einem Schaltschrank unter dem DJ-Pult, welche nur mittels Schlüssel zugänglich sind. Es ist dem Mieter

strengstens untersagt ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters den Schaltschrank zu öffnen und zu bedienen. Der Vermieter behält sich hierfür vor Vertragsstrafen zu verhängen.

Hinweis: Der Mieter ist dafür selbst verantwortlich, die korrekten Anschlüsse für Nutzung der Musikanlage

durch Dritte (Musiker, DJs etc.) zu gewährleisten.

 

– Nutzung der Zapfanlage

Der Kunde ist für die Nutzung der Zapfanlage selbst verantwortlich. Der Anschluss von Bierfässern ist grundsätzlich nur dem Personal des Event-Rooms gestattet.
Es ist dem Kunden untersagt, andere Flüssigkeiten als Wasser im Spülbecken der Zapfanlage zu Entsorgen. Das Reinigen

von mitgebrachtem Essgeschirr und Besteck im Spülbecken ist untersagt.

 

 

 

– W-LAN Nutzung

Im Rahmen der Vermietung des Objektes, stellt der Vermieter seinen Internetanschluss dem Mieter zur Verfügung.

In Deutschland kann ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, welche von seinem Internetanschluss aus getätigt wurden. Dennoch stellt der Vermieter dem Mieter seinen Anschluss im Vertrauen auf seine Rechtsstreue zur Verfügung.

Der Mieter verpflichtet sich dazu, die deutschen Gesetze und folgende Regeln einzuhalten:

Allgemeine Nutzungsbedingungen:

a. Der angebotene WLAN-Zugang ist passwortgeschützt und gilt nur für den Mietzeitraum.

1.a. Die Nutzungsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

2. Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs werden nicht gewährleistet.

3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann vom Vermieter nach

Ermessen gesperrt werden.

Haftungsausschluss des Vermieters

4. Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

5. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Internetnutzung Schadsoftware auf das

Gerät des Mieters gelangen kann.

6. Der Datenverkehr, welche von dem zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss ausgeht, ist mittels

WPA2 verschlüsselt. Weitere Schutzeinrichtungen vor der missbräuchlichen Nutzung Dritter obliegen nicht

der Verantwortlichkeit des Vermieters.

Anlage 2)

Die Kosten der in Rede stehenden Raummiete setzen sich aus dem gewählten Datum zusammen werden wie folgt vereinbart:

Montags – Donnerstag und Sonntags: €650,00 inkl. USt.
Freitags und Samstags: €900,00 inkl. USt.

An darauffolgenden Feiertagen können die Preise der Raumbuchung variieren.